Sehr geehrte Kunden,
die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und Firma Dieter Scheunert, Trips & More, (nachfolgend „T&M“), bei Vertragsschluss zu Stande kommenden Dienstleistungsvertrages zur Erbringung von Tagesfahrten, Reiseleistungen und Ticketleistungen. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 611ff BGB und füllen diese aus. Bitte lesen Sie daher diese Geschäftsbedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!
1. Stellung von T&M; anzuwendende Rechtsvorschriften
1.1. T&M erbringt die ausgeschriebenen Einzelreiseleistungen (z.B. Hotelunterkunft oder Mietfahrzeug sowie Ticketing- und Reiseleistungen (nachfolgend gesammelt als „Reiseleistungen“ bezeichnet) als Dienstleister und unmittelbarer Vertragspartner des Kunden.
1.2. Auf das Rechtsverhältnis zwischen T&M und dem Kunden finden in erster Linie die mit T&M getroffenen Vereinbarungen, ergänzend diese Vertragsbedingungen, hilfsweise die gesetzlichen Vorschriften über den Dienstvertrag §§ 611 ff. BGB Anwendung.
1.3. Soweit in zwingenden internationalen oder europarechtlichen Vorschriften, die auf das Vertragsverhältnis mit T&M anzuwenden sind, nichts anderes zu Gunsten des Kunden bestimmt ist, findet auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis mit T&M ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
1.4. Die nachfolgenden Bestimmungen finden nur Anwendung auf die Reiseleistungen von T&M. Auf Pauschalreiseverträge und mehrtägige Reiseleistungen, die Unterkunftsleistungen beinhalten, finden die Reise-bedingungen von T&M Anwendung.
2. Vertragsschluss; Hinweis auf Nichtbestehen eines Widerrufsrechts
2.1. Für alle Buchungen von Reiseleistungen gilt:
a) Buchungen werden schriftlich, telefonisch, per Fax, per E-Mail und online entgegengenommen.
b) Grundlage des Angebots von T&M und der Buchung des Kunden sind die Beschreibung des Reiseleistungsangebots und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.
c) Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von T&M vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde die An-nahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung oder die Inanspruchnahme der Leistungen erklärt.
d) Der die Buchung vornehmende Kunde haftet für die vertraglichen Verpflichtungen von Mitteilnehmenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
2.2. Für die Buchung, die telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt:
a) Mit der Buchung bietet der Kunde T&M den Abschluss des Reiseleistungsvertrages verbindlich an. An die Buchung ist der Kunde 3 Werktage gebunden.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch T&M in Textform zustande.
2.3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet, App, Telemedien) gilt für den Vertragsabschluss:
c) Dem Kunden wird der Ablauf der elektronischen Buchung in der entsprechenden Anwendung von T&M erläutert.
d) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.
e) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben. Rechtlich maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Sprache.
f) Soweit der Vertragstext von T&M im Onlinebuchungssystem gespei-chert wird, wird der Kunde darüber und über die Möglichkeit zum späte-ren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
g) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ (oder vergleichbar eindeutig bezeichnet) bietet der Kunde T&M den Abschluss des Reiseleistungsvertrages verbindlich an. An dieses Vertragsangebot ist der Kunde drei Werktage ab Absendung der elektronischen Erklärung gebunden.
h) Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elekt-ronischem Weg bestätigt.
i) Die Übermittlung des Vertragsangebots durch Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen" begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Reiseleistungsvertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. T&M ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des Kunden anzunehmen oder nicht.
j) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung von T&M beim Kunden zu Stande.
2.4. T&M weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 BGB), auch wenn der Dienstleistungsvertrag im Wege des Fernabsatzes geschlossen wurde, kein Widerrufsrecht besteht. Die übrigen gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte des Kunden bleiben davon unberührt.
3. Leistungen, Ersetzungsvorbehalt; abweichende Vereinbarungen; Änderung wesentlicher Leistungen; Dauer von Leistungen; Witterungsverhältnisse
3.1. Die geschuldete Leistung von T&M besteht aus der Erbringung der jeweiligen Leistung entsprechend der Leistungsbeschreibung und den zusätzlich getroffenen Vereinbarungen.
3.2. Auskünfte und Zusicherungen Dritter oder Vereinbarungen mit diesen (insbesondere Reisebüros, Beherbergungsbetriebe, Beförderungsunternehmen) zum Umfang der vertraglichen Leistungen, die im Wider-spruch zu Leistungsbeschreibung oder den mit T&M getroffenen Vereinbarungen stehen, sind für T&M nicht verbindlich.
3.3. Sofern für eine Reiseleistung eine bestimmte Gruppengröße nicht unter- oder überschritten werden darf, ist dies in der Reiseleistungsbeschreibung angegeben.
3.4. Änderungen oder Ergänzungen der vertraglich ausgeschriebenen Leistungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit T&M, für die aus Beweisgründen dringend die Textform empfohlen wird.
3.5. Änderungen wesentlicher Leistungen, die von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages abweichen und, die nach Vertragsabschluss notwendig werden (insbesondere auch Änderungen im zeitlichen Ablauf der jeweiligen Leistungserbringung) und von T&M nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind zulässig, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Leistung nicht beeinträchtigen. Etwaige Gewährleistungsansprüche des Kunden im Falle solcher Änderungen wesentlicher Leistungen bleiben unberührt.
3.6. Angaben zur Dauer von Leistungen sind Circa-Angaben.
3.7. Für Witterungsverhältnisse und deren Auswirkungen auf vereinbarte Leistungen gilt:
a) Soweit im Einzelfall nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, finden die vereinbarten Leistungen bei jedem Wetter statt.
b) Witterungsgründe berechtigen demnach den Kunden, nicht zum kos-tenlosen Rücktritt bzw. zur Kündigung bezüglich des Vertrages mit T&M. Dies gilt nur dann nicht, wenn durch die Witterungsverhältnisse Körper, Gesundheit oder Eigentum des Kunden an der Leistung so erheblich beeinträchtigt werden, dass die Durchführung für den Kunden objektiv unzumutbar ist.
c) Liegen solche Verhältnisse bei Beginn der Leistung vor oder sind vor Leistungsbeginn für dessen vereinbarten Zeitpunkt objektiv zu erwarten, so bleibt es sowohl dem Kunden und T&M vorbehalten, den Vertrag über die Leistung ordentlich oder außerordentlich zu kündigen.
d) Im Falle einer solchen Kündigung durch T&M bestehen keine Ansprüche des Kunden auf Erstattung von Kosten, es sei denn, dass diesbezüglich vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz oder Aufwendungsersatz begründet sind.
3.8. Soweit die Leistung von T&M ausschließlich in der Stellung eines Mietomnibus im Sinne des PBefG, bestehend aus Gestellung des vereinbarten Omnibus mit geeignetem Fahrer besteht und der Kunde Zweck, Reiseziel und Ablauf bestimmt, gelten die Regelungen dieser Bestimmungen entsprechend mit der Maßgabe, dass T&M nur die Leistung „Mietomnibus“ bestehend aus Gestellung des vereinbarten Omnibus mit geeignetem Fahrer schuldet.
4. Leistungserbringung und Zahlungsmodalitäten; Preisanpassungen
4.1. Die vereinbarten Leistungen schließen die Erbringung der Reiseleistungen und zusätzlich ausgeschriebene oder vereinbarte Leistungen ein.
4.2. Nach Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reiseleistungspreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Beginn der Reiseleistung fällig, soweit im Einzelfall nicht abweichend angegeben (bei buchbaren Einzelplätzen auf offenen Tagesfahrten ist grundsätzlich eine Bezahlung auch am Tag der Tagesfahrt vor Fahrtantritt möglich). Bei Buchungen kürzer als 4 Wochen vor Reiseleistungsbeginn wird der gesamte Reiseleistungspreis sofort zahlungsfällig.
4.3. Soweit Eintrittskarten Bestandteil der Reiseleistung sind, hinsichtlich derer T&M in voller Höhe in Vorleistung geht, wird statt einer Anzahlung von 20% des Reiseleistungspreises der jeweils ausgewiesene Eintrittskartenpreis als Anzahlung fällig.
4.4. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl T&M zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistung bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht und hat der Kunde den Zahlungsverzug zu vertreten, so ist T&M berechtigt, nach Mahnung mit angemessener Fristsetzung und nach Ablauf dieser Frist vom Vertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 6 zu belasten.
4.5. Preisanpassungen
a) Es gelten die zwischen dem Kunden bzw. Auftraggeber und T&M vereinbarten Preise.
b) Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde, ist T&M nach Vertragsabschluss berechtigt, eine Preisanpassung nach Maßgabe folgender Bestimmungen zu verlangen:
i. Eine Preisanpassung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vertraglich vereinbarten Leistungsbeginn mehr als 4 Monate liegen.
ii. Zum Leistungszeitpunkt erhöht oder ermäßigt sich der vereinbarte Unterkunftspreis nach Maßgabe des Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamts für Deutschland (2020 = 100).
iii. T&M wird die Preisanpassung in Textform klar und verständlich mit einem Vorlauf von nicht später als 20 Tagen vor dem jeweiligen Leistungsbeginn unter Zugrundelegung der prozentualen Veränderungen des Indexstandes gegenüber dem Kunden geltend machen.
iv. Die Preisanpassung wird hierbei in dem gleichen prozentualen Verhältnis vorgenommen, in dem sich der bei Geltendmachung der Preisanpassung zuletzt vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Verbraucherpreisindex gegenüber dem Stand im Kalendermonat der Buchung verändert hat.
c) Im Falle einer zulässigen Erhöhung, die 8% des vereinbarten Leistungspreises übersteigt, kann der Kunde ohne Zahlungsverpflichtung gegenüber T&M vom Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung des Kunden bedarf keiner bestimmten Form und ist gegenüber T&M unverzüglich, spätestens aber innerhalb von einer Woche nach Zugang des Erhöhungsverlangens zu erklären. Dem Kunden wird hierfür die Textform empfohlen. T&M wird den Kunden ggf. auf sein Rücktrittsrecht und die Rücktrittsfrist, im Zuge der Mitteilung der Preisanpassung hinweisen.
d) Der Kunde kann eine Senkung des Leistungspreises verlangen, wenn und soweit sich der Verbraucherpreisindex gem. Ziffer 4.2 b) nach Vertragsschluss und vor Leistungsbeginn verringert hat. T&M kann eine entsprechend vom Kunden geforderte nachträgliche Senkung des Leistungspreises abwenden, wenn die Senkung des Verbraucherpreisindexes tatsächlich nicht zu niedrigeren Kosten für T&M geführt hat.
e) Hat der Kunde einen Anspruch auf Senkung des Leistungspreises und hat der Gast mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von T&M zu erstatten. T&M darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihm tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. T&M hat dem Kunden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.
5. Kündigung; Rücktritt; Nichtinanspruchnahme von Leistungen
5.1. Der Kunde kann den Vertrag nach Vertragsabschluss bis zum 30. Tag vor dem vereinbarten Leistungsbeginn kostenfrei kündigen. Die Kündigung bedarf keiner bestimmten Form. Eine Kündigung in Textform wird jedoch dringend empfohlen. Für die vorstehenden Frist ist der Zugang der Kündigungserklärung des Kunden bei T&M zu deren veröffentlichten und/oder mitgeteilten Geschäftszeiten maßgeblich. Kündigungserklärungen sind ausschließlich an T&M zu richten.
5.2. Nach Ablauf der Frist gem. Ziffer 5.1 gilt im Falle des Rücktritts / der Kündigung / der Nichtinanspruchnahme von Leistungen durch den Kunden obwohl T&M zur Leistungserbringung bereit und in der Lage ist, die gesetzliche Regelung des § 615 S. 1 und 2 BGB: T&M steht die vereinbarte Leistungsvergütung zu. T&M hat sich jedoch auf die Vergütung ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen sowie eine Vergütung, die er durch eine anderweitige Verwendung der vereinbarten Dienstleistung erlangt oder zu erlangen böswillig unterlässt.
5.3. Für Eintrittskarten gilt: Der Kunde hat die Kosten, welche T&M durch die Ticketrückgabe entstehen, zu erstatten, soweit es T&M nicht gelingt, die Eintrittskarte anderweitig zu verwenden.
5.4. Durch die vorstehenden Kündigungsregelungen bleiben gesetzliche oder vertragliche Kündigungsrechte des Kunden im Falle von Mängeln der Reiseleistungen von T&M sowie sonstige gesetzlichen Gewährleistungsansprüche unberührt.
6. Haftung von T&M; Versicherungen
6.1. Eine Haftung von T&M für Schäden, die nicht aus der Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Leistungsvertrags überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden resultieren, ist ausgeschlossen, soweit ein Schaden nicht von T&M oder einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von T&M vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
6.2. T&M haftet nicht für Leistungen, Maßnahmen oder Unterlassungen von Beherbergungs- und Verpflegungsbetrieben, oder sonstigen Anbietern, die anlässlich der Leistung besucht werden, es sei denn, dass für die Entstehung des Schadens eine schuldhafte Pflichtverletzung von T&M ursächlich oder mitursächlich war.
6.3. Die vereinbarten vertraglichen Leistungen enthalten Versicherungen zu Gunsten des Kunden nur dann, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Dem Kunden wird der Abschluss einer Leistungsrücktrittskostenversicherung ausdrücklich empfohlen.
7. Rücktritt von T&M wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
7.1. T&M kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch T&M muss in der konkreten Leistungsausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen für alle Reiseleistungen oder bestimmte Arten von Reiseleistungen bzw. Ticketleistungen, in einem allgemeinen Kataloghinweis oder einer allgemeinen Leistungsbeschreibung deutlich angegeben sein.
b) T&M hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung deutlich anzugeben oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben zu verweisen.
c) T&M ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber, die Absage der Reiseleistung unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reiseleistung wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
d) Ein Rücktritt von T&M später als zum Zeitpunkt der vereinbarten Rest-zahlungsfälligkeit ist unzulässig. Bei Tagesfahrten, die vereinbarungsgemäß auch noch am Tag der Fahrt vor Fahrtantritt beim Fahrer bezahlt werden können, ist der Rücktritt von T&M bis 11 Uhr am Vortag der Tagesfahrt möglich.
7.2. Wird die Reiseleistung aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reiseleistungspreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
8. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
8.1. T&M kann den Dienstleistungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung von T&M nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
8.2. Kündigt T&M, so behält T&M den Anspruch auf den Leistungspreis; T&M muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die T&M aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.
9. Leistungszeiten, Pflichten des Kunden
9.1. Der Kunde ist gehalten, bei der Buchung oder rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin der Erlebnisleistung eine Mobilfunknummer anzugeben, unter der mit ihm im Falle außergewöhnlicher Ereignisse Kontakt aufgenommen werden kann. T&M wird dem Kunden, bzw. einer benannten Person im Regelfall ebenfalls eine entsprechende Mobilfunknummer mitteilen.
9.2. Vereinbarte Leistungszeiten sind pünktlich einzuhalten. Sollte sich der Gast verspäten, so ist er verpflichtet, diese Verspätung dem Anbieter der Erlebnisleistung spätestens bis zum Zeitpunkt des vereinbarten Beginns der Leistung mitzuteilen und den voraussichtlichen Zeitpunkt des verspäteten Eintreffens zu benennen. Der Anbieter kann einen verspäteten Beginn der Erlebnisleistung ablehnen, wenn die Verschiebung objektiv unmöglich oder unzumutbar ist, insbesondere wenn dadurch darauffolgende Leistungen oder anderweitige zwingende geschäftliche oder private Termine des Anbieters nicht eingehalten werden können. Verschiebungen von mehr als 30 Minuten berechtigen den Anbieter generell zur Absage der Erlebnisleistung. In diesem Fall gilt für den Vergütungsanspruch des Anbieters die Regelung in Ziff. 6. dieser Bedingungen entsprechend.
9.3. Der Gast, bzw. der Beauftragte des Gruppenauftraggebers sind verpflichtet, etwaige Mängel der Erlebnisleitung und der vereinbarten Leistungen sofort gegenüber dem Anbieter anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Etwaige sich aus mangelhaften oder unvollständigen Leistungen des Anbieters ergebenden Ansprüche entfallen nur dann nicht, wenn diese Rüge unverschuldet unterbleibt.
9.4. Zu einem Abbruch, bzw. einer Kündigung der Erlebnisleistung nach Leistungsbeginn sind der Gast, bzw. der Auftraggeber nur dann berechtigt, wenn die Leistung des Anbieters erheblich mangelhaft ist und diese Mängel trotz entsprechender Mängelrüge nicht abgestellt werden. Im Falle eines nicht gerechtfertigten Abbruchs, bzw. einer Kündigung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Gewährleistungsansprüche des Gastes bzw. des Auftraggebers im Falle einer mangelhaften Durchführung der Erlebnisleistung bleiben hiervon unberührt.
10. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem Corona-Virus)
10.1. Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Leistungen durch T&M stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Leistungszeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.
10.2. Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass im Rahmen dieser Vereinbarung ein Kündigungsrecht aufgrund höherer Gewalt oder erheblicher Leistungsänderungen aufgrund behördlicher Auflagen zur Durchführung von Reiseleistungen ausgeschlossen ist, soweit die angebotenen Reiseleistungen nicht allgemein zum Leistungszeitpunkt behördlich verboten sind.
10.3. Der Kunde erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen von T&M bei der Inanspruchnahme von Leistungen zu beachten.
10.4. Der Vertrag wird ausdrücklich unter dem Rücktrittsvorbehalt von T&M vereinbart, dass die vereinbarte Maximalanzahl der Teilnehmer zum Zeitpunkt der Leistungserbringung nach denen für die Reiseleistungsangebote geltenden behördlichen Auflagen jederzeit zulässig ist.
10.5. Durch die vorstehenden Regelungen bleiben etwaige Gewährleistungsrechte des Kunden unberührt.
11. Rechtswahl; Gerichtsstand; Verbraucherstreitbeilegung
11.1. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und T&M findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Der Kunde kann T&M nur am Sitz von T&M verklagen.
11.2. Für Klagen von T&M gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von T&M vereinbart.
11.3. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Dienstleistungsvertrag zwischen dem Kunden und T&M anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder
b) wenn und insoweit auf den Dienstleistungsvertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die vorstehenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.
11.4. T&M weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass T&M nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern und soweit eine Verbraucherstreitbeilegung zukünftig für T&M verpflichtend würde, informiert T&M die dementsprechend betroffenen Verbraucher hierüber in geeigneter Form. T&M weist für alle Verträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform https://ec.europa.eu/consumers/odr hin.
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Leistungsverantwortlicher Anbieter der Reiseleistung ist:
Dieter Scheunert, Trips & More, Schillerstr. 18,
71093 Weil im Schönbuch